Private Krankenkassen / Beihilfe
 

Heilpraktikerrechnungen einer Heilpraktikerin (mit eingeschränkter Erlaubnis für die Ausübung von Psychotherapie) können von privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden. Die Leistungen sind abhängig von der Versicherung des Patienten sowie von den angewandten Verfahren. Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, können Sie meist (bitte erfragen!) fünf probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, die ohne Antrag von der Kasse bezahlt werden müssen.

Es gibt allerdings auch Privatkassen, die die Erstattung der Kosten auf eine Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeut/Innen einschränken. Die Beihilfe erstattet grundsätzlich nur den Beihilfesatz bestimmter Verfahren (Lassen Sie sich das Kostenübernahmeblatt zuschicken).
Wenn Sie privat versichert sind und Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen können, fragen Sie bitte vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welchem Umfang diese für Therapiekosten aufkommt.

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung
 
Gesetzliche Krankenkassen dürfen aufgrund der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches keine Heilpraktikerleistungen erstatten. Daher bezahlen Sie selbstverständlich keine Praxisgebühr. Es gibt auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung. Es bestehen hier sehr unterschiedliche Varianten der Vertragsgestaltung. Erkundigen Sie sich genau!